Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 3 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen?
#36
(17-06-2015, 08:27)raid schrieb: Die Frage ist nur, was muss man machen, damit es knallt.
Was Du oben beschrieben hast, nenne ich "volle Breitseite"!
Und vermutlich ginge noch ein wenig mehr, wenn ich an H2000 denke, der aber nicht bedacht oder nicht berücksichtigt hatte, dass er in Bayern lebt, wo die Richter keine Roben, sondern Lederhosen tragen und das Gesetzbuch mit dem Parteibuch verwechseln.
Wer sich in der beschrieben Weise wehrt, der muss immer auch ein Auge darauf haben, was geht und was den Bogen überspannt.

Wenn wir davon ausgehen, dass H2000 auch mit unterwürfiger Bettelei ganz sicher zu keinem anderen Ergebnis gekommen wäre, dann hat er seine Sache gut gemacht.

Im von mir in den Essentials vorgestellten Fall verletzt das Gericht ziemlich offensichtlich das Grundrecht auf rechtliches Gehör, indem es eine e.A. trifft, ohne den bis dato zur Verfügung stehenden Verfahrensstand zu berücksichtigen und einzubeziehen.
Es läßt das Gutachten unbeachtet und nimmt und würdigt auch nicht die Informationen, die sich aus der Umgangsbegleitung ergeben haben.
Es sagt eigentlich nur: 
zwar stehen einer Umgangserweiterung und einem unbegleiteten Umgang keine objektiven Gründe mehr entgegen.
Allein die Mutter kommt damit nicht klar und es steht zu befürchten, dass sich ihre Befindlichkeit auf das Kind übertragen könnte.

Wenn solche Beschlüsse (vermutlich noch ermutigt durch die jüngste Entscheidung des BVerfG)  künftig Schule machen, dann wird Kindeswohl nur noch über den Umweg mütterlichen Wohlwollens beachtet und Umgangsanträge bei Gericht zu stellen, kaönnen wir uns ersparen.

Mich ängstigen und entmutigen die Reaktionen darauf hier in diesem Forum.
Dass es immer Spinner gibt, die sich mit Meckerei Aufmerksamkeit erhoffen, ist nichts Neues und muss wohl nicht überbewertet werden.

Aber mir scheint, dass kaum jemand verstanden hat, dass hier ein Kernbereich  väterlicher Rechte ausgehebelt wird.
Ich hätte eigentlich erwartet, dass eine so dumme und frechte Rechtsverletzung eigentlich auf Empörung stoßen müsste.

Statt dessen das übliche Bla Bla und der Vorgang selbst bleibt unbeachtet..
Widerstand -da gebe ich @sorglos Recht- funktioniert und sieht anders aus.

Was für eine Vätergeneration ....!
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - von Ibykus - 15-06-2015, 15:10
RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - von Bereschit - 15-06-2015, 17:53
RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - von the notorious iglu - 15-06-2015, 16:07
RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - von Bereschit - 15-06-2015, 18:43
RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - von Bereschit - 15-06-2015, 19:32
RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - von the notorious iglu - 15-06-2015, 19:07
RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - von Bereschit - 16-06-2015, 04:51
RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - von Bereschit - 16-06-2015, 22:00
RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - von the notorious iglu - 17-06-2015, 17:54
RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - von the notorious iglu - 17-06-2015, 18:18
RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - von Bereschit - 18-06-2015, 19:02
RE: bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen? - von Bereschit - 08-07-2015, 19:50

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste