07-06-2015, 14:44
Es steht deiner Tochter frei, sich ans Jugendamt oder Beratungsstellen zu wenden. Dazu kannst du sie ermutigen. Ich nehme einmal an, dass das Gericht deine Aktivitäten als Retourkutsche gewertet hat, vor allem wenn es vorher eine Änderung in den Verhältnissen und Spannungen (Umgang) gegeben hat.
Auch ohne Gesundheitssorge steht es dir selbst frei zum Beispiel mit Lehrern oder gar mit dem Jugendamt zu sprechen, wenn du dort ein offenes Ohr findest. Es ist in solchen Situationen immer besser, wenn der Alarmimpuls von außen kommt. Das ist in der Regel unverdächtig. Als Vater wird einem gerne unterstellt, dass man auf Umwegen Konflikte austragen will.
Insofern kannst du versuchen nicht gegen die Strömung zu schwimmen, sondern die Strömung für deine Zwecke zu erfassen.
Auch ohne Gesundheitssorge steht es dir selbst frei zum Beispiel mit Lehrern oder gar mit dem Jugendamt zu sprechen, wenn du dort ein offenes Ohr findest. Es ist in solchen Situationen immer besser, wenn der Alarmimpuls von außen kommt. Das ist in der Regel unverdächtig. Als Vater wird einem gerne unterstellt, dass man auf Umwegen Konflikte austragen will.
Insofern kannst du versuchen nicht gegen die Strömung zu schwimmen, sondern die Strömung für deine Zwecke zu erfassen.