29-05-2015, 20:50
(29-05-2015, 20:39)Surajin schrieb: Was die Hintergründe der Beschwerde und dessen Inhalt angeht, kannst du keine Rückschlüsse schließen, wie das OLG entscheiden wird.
Natürlich kann ich das. Das OLG wird entscheiden, wie OLGs in solchen Konstellationen immer entscheiden.
Hellsehen kann ich nicht, aber mit Statistik, Wahrscheinlichkeit und Erfahrung kommt man hin und wieder schon ein paar Meter.
(29-05-2015, 20:39)Surajin schrieb: Eine Kindeswohlgefährdung wurde mittlerweile festgestellt.
Von wem wurde denn eine Kindeswohlgefährdung festgestellt? Wenn dem so ist, warum hat die Mutter dann das ABR bekommen? Das widerspricht sich ein wenig.
Auch wenn dem so sein sollte, heißt das noch lange nicht, dass dir das zu Gute kommt. Das sind ziemlich viele Strohhalme, mit denen du dich beschäftigst.