29-05-2015, 13:16
(29-05-2015, 13:06)Surajin schrieb: Also bin ich noch Inhaber der ABR, bis die Rechtskräftigkeit eintritt?
Ja.
§116 trifft zu.
Nach § 111 sind Kindschaftssachen ein Bereich der Familiensachen.
Wenn das Gericht nicht die sofortige Wirksamkeit angeordnet hat, ist der Zustand unverändert.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka