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Post vom Jugendamt - UVG Rückzahlung
(21-05-2015, 09:07)p__ schrieb: Kann auch Spass machen, die entscheidenden Information tief in die Romane zu packen. 

Big Grin

Naja Romane will ich jetzt keinen Schreiben, meine Argumentation allerdings etwas untermauern.

So würde ich das ganze abschicken, noch irgendwelche Verbesserungen?

Zitat:Sehr geehrte Frau X,
es freut mich, dass Sie nach fast einem Jahr, doch noch Zeit gefunden haben mir zu antworten.

Sie haben den Durchschnittswert schön ermittelt, leider jedoch vergessen das Nettoeinkommen zu bereinigen. Hierbei hätten Sie entweder Google Maps (Wohnort -> Arbeitsstätte) nutzen können und wären so auf 46,90 km täglich gekommen oder aber hätten einfach die Pauschale von 5% abziehen können. Da Sie aber einfach das Unbereinigte Nettoeinkommen als Grundlage hergenommen haben, werde ich Ihren Wunsch nicht nachkommen und ab Juni mehr Unterhalt bezahlen.

Wenn man Ihre Berechnung heranzieht wären das:
1980,01 Euro - 257,95 Euro (ergibt sich aus 46,90 km x 220 Arbeitstage / 12 Monate * 0,30 Euro) = 1722,06 Euro

Bzw. bei der Pauschalen Regelung mit 5% wären das immer noch:
1980,01 Euro * 0,95 = 1881,01 Euro

Damit würde ich in beiden Fällen in der Einkommensstufe 2 landen was 105% entspricht. Durch nur eine Unterhaltsberechtigte Person wäre in dann maximal in der Einkommensstufe 3 mit 110%.

Genau diesen Betrag aus Einkommensstufe 3 habe ich tituliert und bezahle diesen seit meiner Kenntnis meiner Tochter.

Meine Kredite, Versicherungen etc. habe ich in dieser Berechnung nicht eingerechnet, obwohl diese auch als Abzugsfähige Posten anzusehen sind. Dadurch würde ich nach Heraufstufung in die Einkommensstufe 2 rutschen. Ich bezahle demnach jetzt schon mehr als ich müsste.

Als Fachinformatiker bin ich durchaus in der Lage zu rechnen und mit zahlen zu jonglieren.

Des Weiteren wäre zu erwähnen, dass ich erst ab Kenntnis der Leistungsgewährung für die Kosten aufkommen muss. Kenntnis davon, hatte ich wie Sie, erst im Januar 2014.

Sie werden somit keine weiteren Unterlagen von mir bekommen, erst recht nicht ab 2008. Mit den Gehaltsnachweisen von 12 Monaten, bin ich der Auskunftspflicht damals nachgekommen. Es ist nicht mein verschulden wenn Sie fast 12 Monate brauchen um mir zu antworten.

Ich bitte Sie nun dieses Kapitel abzuschließen und sich um Ihren eigentlichen Job, der Arbeitsvermittlung zu kümmern statt arbeitende Menschen zu belästigen.

Mit freundlichem Gruß
Tobi
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