20-05-2015, 20:04
Versagt hat die Familiengerichtsbarkeit, als es darum ging, den Umgang gegen die Mutter frühzeitig und nachhaltig durchzusetzen und so eine Symbiose entstehen konnte, die aus Sicht der Entwicklung des Kindes als Beschädigung zu sehen ist.
Dass aber das Durchbrechen des kindlichen Willens bei einem bereits beschädigten Kind zu dessen Wohl gereichen könnte, vermag ich auch nicht zu sehen. Da geht höchstens zusätzlich etwas kaputt und die Bindung an die Mutter würde wohl eher noch verstärkt. Ich sehe die Umgangsaussetzung hier so auch als Versuch den Schaden beim Kind zu begrenzen.
Der Schaden beim Vater ist sicher immens.
In der Abwägung bin ich aber immer dafür, dass Erwachsene die größeren Lasten gegenüber Kindern zu tragen haben.
Dass aber das Durchbrechen des kindlichen Willens bei einem bereits beschädigten Kind zu dessen Wohl gereichen könnte, vermag ich auch nicht zu sehen. Da geht höchstens zusätzlich etwas kaputt und die Bindung an die Mutter würde wohl eher noch verstärkt. Ich sehe die Umgangsaussetzung hier so auch als Versuch den Schaden beim Kind zu begrenzen.
Der Schaden beim Vater ist sicher immens.
In der Abwägung bin ich aber immer dafür, dass Erwachsene die größeren Lasten gegenüber Kindern zu tragen haben.
Wer nicht taktet, wird getaktet...