18-05-2015, 14:17
(18-05-2015, 13:55)Petrus schrieb: Oh man - das Aufenthaltsermittlungsgesuch ist ein Titel.
OK, dann sind wir wieder bei der Passversagung nach Passgesetz 7.1.2.
(18-05-2015, 13:55)Petrus schrieb: Aber auf Zuruf wird es mit Sicherheit keinen rechtsgültigen Passversagungsgrund geben.
Auf Zuruf nicht, aber bei Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung durch die Staatsanwaltschaft.
Der Pass wird nun erstmal faktisch versagt, das ist in Bangkok die seit vielen Jahren erprobte Praxis. Wenn das dem Antragsteller nicht passt, dann kann er dagegen klagen. Vielleicht bekommt er Jahre später und Tausende Euro ärmer ein positives Urteil. Was nützt ihm das? Nichts. Wen interessiert das in Bangkok? Niemand.