15-05-2015, 19:47
@Nappo
Da das LG schon den Pflichtverteidiger abgelehnt hatte wollte ich keine Experimente eingehen bzgl. Berufung LG , Revision OLG (keine Urteile §170 StGB).
Vor allen Dingen da ich davon ausgehe, doch noch dort zu Landen.
Deswegen halte ich den § 153 Stpo (Unschuldsvermutung) ohne Auflagen inkl. übernahme aller Kosten f. eine gute Alternative.
Der nächste STA wird sich das vielleicht überlegen ob er das Risiko eines Prozesses eingeht oder gleich einstellt.
Die werden bei der nächsten Anzeige sich ja wieder die Ermittlungsakte (gut gefüllt) nehmen und sehen das der Junge sich zu wehren weiss
Sollte ich wieder eine Anzeige bekommen schreibe ich nur noch zurück werde pünktlich bei Anklageerhebung den RA einschalten aus rein ökonomischen Gründen.
Lg
Da das LG schon den Pflichtverteidiger abgelehnt hatte wollte ich keine Experimente eingehen bzgl. Berufung LG , Revision OLG (keine Urteile §170 StGB).
Vor allen Dingen da ich davon ausgehe, doch noch dort zu Landen.
Deswegen halte ich den § 153 Stpo (Unschuldsvermutung) ohne Auflagen inkl. übernahme aller Kosten f. eine gute Alternative.
Der nächste STA wird sich das vielleicht überlegen ob er das Risiko eines Prozesses eingeht oder gleich einstellt.
Die werden bei der nächsten Anzeige sich ja wieder die Ermittlungsakte (gut gefüllt) nehmen und sehen das der Junge sich zu wehren weiss

Sollte ich wieder eine Anzeige bekommen schreibe ich nur noch zurück werde pünktlich bei Anklageerhebung den RA einschalten aus rein ökonomischen Gründen.
Lg