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Sind Erlöse aus Verkäufen für Unterhalt relevant ?
#6
(04-05-2015, 18:51)sorglos schrieb: Wieso das? Lebst du nicht mit dem Kind unter einem Dach?

zu deiner weiteren Fragesammlung, könnte das von Interesse sein:
Zitat:Wer viel handelt, könnte steuerpflichtig werden.

http://www.n-tv.de/ratgeber/Sammler-wird...17481.html

Das mit dem unter einem Dachleben will ich nicht in der Öffentlichkeit aus breiten.

Das Beispiel mit den 320.000 Artikeln und Umsätzen von 18.000 bis 66.000 € Umsatz ist schon ganz schön extrem.

Soweit mir bekannt wird in bestimmten Konstellationen ab 410 oder 800 € Einnahmen Einkommensteuer fällig. Je nach Quelle aber auch 40 Artikeln innerhalb weniger Monate eine gewerbliche Tätigkeit unterstellt. Über­steigen die Umsätze 17 500 Euro brutto im zurück­liegenden Jahr und werden im laufenden Jahr voraus­sicht­lich mehr als 50 000 Euro erzielt, wird Umsatzsteuer fällig. Übersteigen die jährlichen Gewinne 24 500 Euro wird Gewerbesteuer fällig.

Wie auch immer. Mich interessiert die Frage ab wann Einnahmen aus Veräußerung von nicht mehr benötigten Dingen bei der Bemessung von nachehelichen Unterhalt relevant werden.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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RE: Sind Erlöse aus Verkäufen für Unterhalt relevant ? - von Bruno - 04-05-2015, 23:04
RE: Sind Erlöse aus Verkäufen für Unterhalt relevant ? - von the notorious iglu - 05-05-2015, 00:21

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