04-05-2015, 10:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-05-2015, 10:55 von Pistachio 00.)
Das JC wird immer lustiger.
Im neuen (vorläufigem) Bescheid lese ich:
Das würde für mich bedeuten, dass ich natürlich nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes das zuviel gezahlte Sozialgeld zurückzahlen müsste.
Darüber hinaus wird plötzlich dieses Sozialgeld als Einkommen angerechnet und vom Gesamtbedarf wieder abgezogen.
Im neuen (vorläufigem) Bescheid lese ich:
Zitat:Sie haben mit der Kindesmutter geteiltes Umgangsrecht vereinbart.Meine Tochter wohnt aber monatlich nur ca. 10 Tage bei mir, zzgl. hälftiger Ferien.
Die Betreuung erfolgt wechselseitig. Dieser Sachverhalt lässt sich programmtechnisch nur so umsetzen, dass ihr Kind jeweils für einen halben Monat ihrer Bedarfsgemeinschaft zugeordnet wird.
Unabhängig vom tatsächlichem Aufenthalt erfolgt vorläufig die Berücksichtigung jeweils vom 01. bis 15. jeden Monats. Eine abschließende Entscheidung kann erst nach Vorlage der entsprechenden Nachweise getroffen werden.
Das würde für mich bedeuten, dass ich natürlich nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes das zuviel gezahlte Sozialgeld zurückzahlen müsste.
Darüber hinaus wird plötzlich dieses Sozialgeld als Einkommen angerechnet und vom Gesamtbedarf wieder abgezogen.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel