Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Sind Erlöse aus Verkäufen für Unterhalt relevant ?
#2
(04-05-2015, 00:25)Bruno schrieb: Ich frage mich im Moment, ob Erlöse aus privaten Verkäufen für die Bemessung des Trennungsunterhalts, Kindesunterhalts oder den nachehelichen Unterhalt relevant sind.
grds sind alle Einnahmen, denen keine Kosten ggü stehen einkommensrelevant und werden von der Unterhaltspflicht erfaßt.
Genau genommen ist dir das Verschenken auch nicht erlaubt, wenn du andernfalls leistungsfähig würdest.
Die gesetzliche Unterhaltspflicht ggü Minderjährigen ist sehr streng.
Aber immer noch nicht streng genug, damit sich davon betroffene Väter dagegen auflehnen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Sind Erlöse aus Verkäufen für Unterhalt relevant ? - von Ibykus - 04-05-2015, 00:48
RE: Sind Erlöse aus Verkäufen für Unterhalt relevant ? - von the notorious iglu - 05-05-2015, 00:21

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Trennungsunterhalt: vermietete Eigentumswohnung verkaufen? sana 21 15.259 03-01-2014, 12:02
Letzter Beitrag: Antragsgegner
  eigentum an neue partnerin verkaufen stafford 27 24.905 05-06-2009, 16:24
Letzter Beitrag: stafford

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste