23-04-2015, 16:02
(23-04-2015, 15:19)Sixteen Tons schrieb: § 201 StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
ich weiß nicht ob das hier greifen würde, sie ist in öffentlichem Auftrag von Amts wegen zur Hilfe verpflichtet und plaudert keine Intimitäten mit dem Antragsteller aus. Insofern wird hier dann auch nichts verletzt.