(22-04-2015, 14:48)raid schrieb: ... um anteilige Regelleistung zwecks temp. BG. Ging es bei dir auch darum?Kurz und bündig: ja!
Konkret war das JC mit den Zahlungen bereits 6 Monate im Rückstand.
Nach meinem Antrag beim SG auf einstweiligen Rechtsschutz wurde vom SG ein Anhörungstermin verfügt - 2 Tage danach war plötzlich das Geld auf dem Konto.
Eine richterliche Entscheidung bzgl. meiner Nachweispflicht in Form einer Bestätigung der Umgangstage von der KM hatte sich damit (leider) erübrigt.
Nun beginnt das Spiel wieder von vorn. Ich sehe das ganz entspannt, denn das JC muss auf jeden Fall nachzahlen und je länger das dauert, um so höher die Summe und damit meine Freude bei der Verwaltung meiner Urlaubskasse.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel