22-04-2015, 13:24
(22-04-2015, 13:08)raid schrieb: Ja das mit dem Klagen vor dem Sozialgericht bei o.g. Thematik ist trotz gemeinsamen Sorgerecht nicht so einfach möglich. Man benötigt hierzu die Zustimmung des anderen Elternteils - notfalls via Familiengericht. Und das ist halt ein Weg, den ich vermeiden möchte.
Raid ich kenne die Problematik als Aufstocker gut, aber so halten die dich hin bis zum St. Nimmerlein Tag.
Wenn deine Ex dir das nicht bescheinigt, klage im Eilverfahren vor dem Familiengericht und danach vor dem Sozialgericht.
Denn wenn du nicht den KU zahlst, verklagt Mutti dich doch auch schnell, worauf also Rücksicht nehmen?
Hast du schon auf § 21 Abs. 6 SGB II hingewiesen und die Novelle von 2010?
Weise weiterhin auf;
"Art. 6 Abs. 1 GG lautet: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.“ Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG lautet: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.",
hin!
Auch wenn es dauert, das Sümmchen wird hübsch sein wenn die Nachzahlen müssen. Lass dir den amtlichen Sexismus nicht bieten!
Widerstand, zack, zack....