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Beschwerde beim OLG wegen zusammengestrichener Umgangsregelung
#73
Der Anwalt hat recht, das sind die beiden Optionen.

Nun hast du die Geschichte bis vors OLG getrieben, dann zieh sie auch durch. Eine Befragung des Kindes ist kein Weltuntergang, das kann genausogut locker und gelöst ablaufen. Die Dauermanipulationen durch die "Mutter" sind viel drastischer. Du hast immerhin Chancen, kleine, aber doch Chancen dass etwas Positives dabei herauskommt.

Oder ganz deutlich: Wähle Option 2 und hör auf, dich schon vorher von Ängsten auffressen zu lassen.
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RE: Beschwerde beim OLG wegen zusammengestrichener Umgangsregelung - von p__ - 21-04-2015, 20:21

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