18-04-2015, 12:21
erstmal "Willkommen im Club"
Nachdem deine zukünftige Ex vorhat in 2016 wieder zu heiraten: Für Unterhaltsleistungen ist dann der neue Partner(in) zuständig und nicht Du.
Nachdem die Hochzeit (oder wie das in diesem Falle auch immer sich nennen mag) bereits terminiert ist kann von einer verfestigten Partnerschaft
mit ggf. bereits zusammenleben ausgegangen werden. Da würde ich erstmal nix bezahlen.
Gruß vom Zahlmeister
Nachdem deine zukünftige Ex vorhat in 2016 wieder zu heiraten: Für Unterhaltsleistungen ist dann der neue Partner(in) zuständig und nicht Du.
Nachdem die Hochzeit (oder wie das in diesem Falle auch immer sich nennen mag) bereits terminiert ist kann von einer verfestigten Partnerschaft
mit ggf. bereits zusammenleben ausgegangen werden. Da würde ich erstmal nix bezahlen.
Gruß vom Zahlmeister