09-04-2015, 12:30
(09-04-2015, 10:31)hans2000 schrieb: Die Mami ist laut altem Urteil vom FG mit DDT 100 % unterhaltsfähig.
Also geht es gar nicht um die zivilrechtliche Sache der Unterhaltsgeltendmachung. Es geht dir nur um das Strafrecht, deine Anzeige. Das kannst du generell vergessen, damit lassen sich auch gutem Grund selbst angeklagte Männer nicht verurteilen, denn wo nichts ist hilft auch sonst nichts. Hast du auch Pfändungsversuche unternommen?