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Dynamischer Unterhaltsanspruch urkundlich anerkennen
#30
Also, wie Simon zu Fahrtkosten schon schrieb: Entweder 5%-Pauschale oder kompletter Nachweis. Letzteres lohnt sich meist nur wenn man außer Fako noch weitere berufsbedingte Kosten hat, z.b. Kammer-/Gewerkschaftsbeiträge, Weiterbildung, etc.

Bei: Hausrat - ist sehr wohl anrechenbar, meist wenn man konkrete "trennungsbedingte" Neuanschaffungen belegen kann.

Bei den erhöhten Wohnkosten würde ich hart bleiben und nachkarten:
 "Die umgangsbedingte Vorhaltung eines Kinderzimmers ist im Tabellen-Selbstbehalt nicht enthalten und daher zu berücksichtigen. Hier sind in jedem Fall selbstbehaltserhöhend als Teil des notwendigen Selbstbehalts nach BGB mindestens die Kosten zu berücksichtigen, die bei einem vergleichbaren 2-Personen-Haushalt nach ALGII als angemessen zu betrachten sind. Meine Mietkosten sind angemessen [musst du lokale Werte recherchieren] und daher voll(?) zu berücksichtigen. Eine Nichtberücksichtigung würde zu einer Beschädigung meines nach Art 6, Abs 2 GG geschützen Familienlebens führen und dem Kindeswohl widersprechen. Unterhaltsmaximierung kann nicht zu Lasten des Kindeswohls gehen, insbesondere soweit bereits über(?) dem Mindestunterhalt gezahlt wird. Das Kindeswohl hat im Gegensatz zur Düsseldorfer Tabelle eine gesetzliche Grundlage und ist daher hier zwingend vorrangig zu gewährleisten".
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Dynamischer Unterhaltsanspruch urkundlich anerkennen - von sorglos - 31-03-2015, 14:36

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