30-03-2015, 23:02
(30-03-2015, 21:34)p__ schrieb: Behauptungen zählen bei der Festlegung des scheidungsrelevanten Trennungszeitpunktes wenig, wenn dem widersprochen wird. Relevant ist eine nachweisbare tatsächliche Trennung. Natürlich kann die auch innerhalb einer Wohnung stattfinden, nur sie die Nachweise dann schwieriger. Ein zweiter Eingang, keine Gemeinschaftszimmer, das wäre günstig.
Wir haben Flur, Bad und Küche als Gemeinschaftszimmer. Ansonsten hat Ex, unser Kind und ich jeweils ein eigenes Zimmer.
Schauen wir mal. Zur Not geh ich mal ein Wilchen auf Montage oder auf eine Bohrinsel. Muss ich nur darauf achten nicht zu viel zu verdienen.
Gruß
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A