30-03-2015, 16:48
(30-03-2015, 15:41)Pistachio 00 schrieb: Die JC handhaben das bislang noch nicht einheitlich, aber es gibt ein Urteil des SG Dresden vom 26.03.2012 – S 20 AS 5508/10:
Anders dagegen SG Detmold
S 18 AS 1733/14 ER , v. 27.10.2014 (rechtskräftig)
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esg...&id=173366
Zitat: Für die Tage, an denen sich die Antragsteller weniger als 12 Stunden bei der Mutter aufhalten, besteht dort kein Regelbedarfsanspruch (vgl. BSG a.a.O.). Die von Seiten der Antragsteller angeführte Entscheidung des SG Dresden vom 26.03.2012 (S 20 AS 5508/10) berücksichtigt dieses nicht.
und
Zitat:Im Hinblick auf den Umstand, dass die Antragsteller in der temporären Bedarfsgemeinschaft mit ihrem Vater im Umfang von 3/7 ihres Regelbedarfes berücksichtigt werden sind sie bzw. ihre Mutter gehalten, auf eine teilweise Deckung ihrer Bedarfe durch den Vater mit den für sie gezahlten Leistungen hinzuwirken. Insofern besteht das elterliche Sorgerecht, welches der Vater während des Umganges ausübt entsprechend § 1626 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nicht nur aus dem Recht für die Antragsteller zu sorgen, sondern auch aus einer entsprechenden Pflicht zur Sorge um die Kinder
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater