30-03-2015, 09:00
Hallo Mel,
1. Ist es egal, ob die Kinder sich tatsächlich beim Vater aufhalten oder bei dessen Mutter. Der Punkt ist, dass sie nicht bei dir sind.
2. Werden die Kosten der Unterkunft nicht gekürzt sondern innerhalb der BG nur anders verteilt, wenn die Kinder außerhäusig sind. Da solltest du den Bescheid noch einmal genau prüfen, ob es unterm Strich in der Summe eine tatsächliche Kürzung gibt.
3. Die Kürzung des Mehrbedarfs ist unzulässig und auch eine Kürzung bei den Kosten der Unterkunft wäre unzulässig.
1. Ist es egal, ob die Kinder sich tatsächlich beim Vater aufhalten oder bei dessen Mutter. Der Punkt ist, dass sie nicht bei dir sind.
2. Werden die Kosten der Unterkunft nicht gekürzt sondern innerhalb der BG nur anders verteilt, wenn die Kinder außerhäusig sind. Da solltest du den Bescheid noch einmal genau prüfen, ob es unterm Strich in der Summe eine tatsächliche Kürzung gibt.
3. Die Kürzung des Mehrbedarfs ist unzulässig und auch eine Kürzung bei den Kosten der Unterkunft wäre unzulässig.