24-03-2015, 18:10
Ich könnte mir nicht verkneifen, noch folgendes hinzuzufügen:
Ihre Rechtsaufassung, wonach ich verpflichtet sei "jegliche Änderung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse unaufgefordert dem Jugendamt mitzuteilen" obwohl ich tituierten Kindesunterhalt in Höhe des Mindestunterhalts zahle, möchten Sie mir bitte mit einer Rechtsgrundlage erläutern.
Da Ihre bisherigen Schreiben von - sagen wir- gewissen Ungenauigkeiten geprägt waren, möchte ich auf die Vorlage des Kitakostenbescheides in Kopie bestehen, da ich selbst prüfen können muss, ob ein mehrbedarfsfähiger Betreuungsumfang vorliegt oder Essenkosten enthalten sind.
Ihre Rechtsaufassung, wonach ich verpflichtet sei "jegliche Änderung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse unaufgefordert dem Jugendamt mitzuteilen" obwohl ich tituierten Kindesunterhalt in Höhe des Mindestunterhalts zahle, möchten Sie mir bitte mit einer Rechtsgrundlage erläutern.
Da Ihre bisherigen Schreiben von - sagen wir- gewissen Ungenauigkeiten geprägt waren, möchte ich auf die Vorlage des Kitakostenbescheides in Kopie bestehen, da ich selbst prüfen können muss, ob ein mehrbedarfsfähiger Betreuungsumfang vorliegt oder Essenkosten enthalten sind.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #