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Dynamischer Unterhaltsanspruch urkundlich anerkennen
#12
(22-03-2015, 13:28)Panum schrieb: Zusätzlich wird meine Private Altersvorsorge auch nicht mindernd gerechnet,

sondern nur mindernd auf die überschüssige Verteilermasse...
Verstehe ich nicht. Einmal wird es angerechnet, einmal nicht? Geht nur einmal! Wink  Zahlst Du auch noch EU/BU?

(22-03-2015, 13:28)Panum schrieb: zudem solle ich es belegen das ich das monatlich spare. Wie mache ich das am
besten, denn ich überweise monatlich immer einen größeren Betrag auf mein Sparkonto.
Kann jeder sagen/schreiben. Du bist schon verpflichtet, nachzuweisen, wofür Du das Geld abzweigst.
Wenn es in ein Pensionsfond, Rürup, Riester o.ä. einfließt, hast Du sicherlich Möglichkeiten, das nachzuweisen.
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RE: Dynamischer Unterhaltsanspruch urkundlich anerkennen - von blue - 22-03-2015, 18:42

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