22-03-2015, 16:06
Danke. Und wie meine weiteren Recherchen ergaben, kann der Drittschuldner (AG) überhaupt nichts machen. Das obliegt alles dem Schuldner, der jetzt rennen muss um zu sehen, das er die Kuh vom Eis kriegt.
Ein Beschluss liegt ja noch nicht vor. Also bin ich aber trotzdem durch das Zahlungsverbot gehalten, den Betrag nach § 850 d ZPO auszurechnen und abzuziehen. (?)
Die Forderung der Kuh ist defintiv älter als die Forderung des JA (Beistandschaft). Denn die fordern ab 01.04.12 bis heute.
Bleibt abzuwarten, ob es sich nicht noch um eine Doppelung handelt und dies hier überhaupt gerechtfertigt ist. Aber das ergäbe dann erst die Vollstreckungsgegenklage.
Ich werde jetzt mal mit dem AN und Schuldner reden. Jetzt ist er aus der Langzeitarbeitslosigkeit draußen und verdient so ein paar Kröten und schon kommen wieder die Geier. Ich schickt den Aufstocken....
Ein Beschluss liegt ja noch nicht vor. Also bin ich aber trotzdem durch das Zahlungsverbot gehalten, den Betrag nach § 850 d ZPO auszurechnen und abzuziehen. (?)
Die Forderung der Kuh ist defintiv älter als die Forderung des JA (Beistandschaft). Denn die fordern ab 01.04.12 bis heute.
Bleibt abzuwarten, ob es sich nicht noch um eine Doppelung handelt und dies hier überhaupt gerechtfertigt ist. Aber das ergäbe dann erst die Vollstreckungsgegenklage.
Ich werde jetzt mal mit dem AN und Schuldner reden. Jetzt ist er aus der Langzeitarbeitslosigkeit draußen und verdient so ein paar Kröten und schon kommen wieder die Geier. Ich schickt den Aufstocken....