19-03-2015, 20:29
Heute habe ich tatsächlich einen Anruf des Abteilungsleiters der Beistandschart erhalten ;-) Hier hat wohl einer tatsächlich die Fachaufsichtsbeschwerde gelesen. Er gab mir Recht, dass der Kindesunterhalt vorrangig wäre.
In dem Gespräch hat sich dann langsam herauskristallisiert, dass er für die Berechnung der Kita-Gebühr mein Einkommen benötigt. Die Beistandschart wurde erst nach meiner letzten Auskunft eingerichtet.
Sein Problem (er kennt mein zur anteiligen Berechnung notwendige Einkommen nicht) ist doch nicht mein Problem, oder? Er müsste doch eigentlich die Kindesmutter danach fragen.Sie hat ja meine damaligen Abrechnungen unsw. Muss ich jetzt wieder über mein "altes" Einkommen Auskunft geben, oder erlischt die Auskunftspflicht mit einmaliger Auskunft?
Ich werde in den nächsten Tagen eine schriftliche Antwort auf die Beschwerde und eine neue Aufforderung zur Auskunft erhalten und einstellen.
In dem Gespräch hat sich dann langsam herauskristallisiert, dass er für die Berechnung der Kita-Gebühr mein Einkommen benötigt. Die Beistandschart wurde erst nach meiner letzten Auskunft eingerichtet.
Sein Problem (er kennt mein zur anteiligen Berechnung notwendige Einkommen nicht) ist doch nicht mein Problem, oder? Er müsste doch eigentlich die Kindesmutter danach fragen.Sie hat ja meine damaligen Abrechnungen unsw. Muss ich jetzt wieder über mein "altes" Einkommen Auskunft geben, oder erlischt die Auskunftspflicht mit einmaliger Auskunft?
Ich werde in den nächsten Tagen eine schriftliche Antwort auf die Beschwerde und eine neue Aufforderung zur Auskunft erhalten und einstellen.