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Dynamischer Unterhaltsanspruch urkundlich anerkennen
#3
okay,
Danke ?
die meisten Fragen wurden darin beantwortet.
aber wie verhält sich das nun mit dem "Überschuss bzw Verteilermasse" und wann müsste ich die KiTa bezahlen, denn diese bekommt die KM mit dem alleinigen Sorgerecht vom JA bezahlt.
habe ich denn eine Chance den statischen Titel zu bekommen und wie kommt es denn zur Erhöhung meiner UP wenn ich selbstständig werde. Muss ich das angeben oder kommt das JA da von selbst, bzw kommen Schulden auf wenn ich den späteren mehrverdienst nicht angebe?
der dynamische Titel ist übrigens auf das 18. Lebensjahr beschränkt. mich wundert halt die abgebildete DT mit meiner Einstufung und die Erhöhung im entsprechenden alter. wäre das das nicht bindend, auch wenn ich mal mehr verdienen würde?
Grüße
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RE: Dynamischer Unterhaltsanspruch urkundlich anerkennen - von Panum - 18-03-2015, 22:31

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