18-03-2015, 14:52
(18-03-2015, 14:23)p__ schrieb: Für die Zeit nach der ersten und dann bis zur nächsten Heirat gibt es keinen Versorgungsausgleich, aber 3x3 Jahre durchschnittliche Rentenpunkte für die Kinder. Das ist also neutral. Bei dem Einkommen des baldigen Ehemanns und Aufnahme einer neuen Tätigkeit in ein bis zwei Jahren, dürften sich die zu übertragenden Rentenpunkte im Falle einer neuerlichen Scheidung auf äusserst bescheidenem Niveau bewegen. Der einzige Weg, einer drohenden Altersarmut zu entkommen werden möglichst viele Punkte durch möglichst gut bezahlte eigene Erwerbstätigkeit sein.
Normalerweise schon. Aber eben nur dann, wenn sie in Kürze wieder richtig arbeitet.
Da aber schon angeklungen ist, es mit Selbständigkeit zu versuchen, klingt das nicht so, als ob sie bald wieder voll 'ranklotzen möchte. Ich habe den letzten Beitrag im Hinblick darauf geschrieben, dass sie offenbar vorhat, dieses Tingelspiel "hier ein bisschen jobben, da eine wenig Zuverdienst..." noch längere Zeit zu betreiben. Und bei einer solchen Haltung braucht es eben einen Dritten, der ihr dann das Alter finanziert.