18-03-2015, 12:00
(18-03-2015, 11:46)Truckerfrau schrieb: Jetzt beim 3. Kind haben wir uns beide gesagt, ich solle es mindestens 2,5 Jahre ist zu Hause bleiben.
Gut, wenn es machbar ist. Aber ihr habt auch noch eine Menge anderer Lasten. Unterhaltspflichtigen wird das zu Hause bleiben, auch bei sehr kleinen Kindern übrigens verweigert. Es heisst dann seitens der Rechtspflege, dem jüngeren Kind dürfte man sich nicht zu Lasten älterer Kinder widmen. Zu Hause bleiben also nur, wenn der Unterhalt volle Kanne weiterläuft.
Ob "Geld vom Amt" wirklich zu knicken ist, das ist noch nicht raus. Es gibt noch andere Gelder, z.B. den Kinderzuschlag und eben aufstocken. Habt ihr die grösseren Kinder als Zählkinder beim Kindergeld angemeldet? Die grosse Wohnung mag wenig Kaltmiete kosten, aber Nebenkosten sind bei grossen Gebäuden auch grösser. Die "zweite Miete" ist heute oft so hoch wie die Erste.
Dass die Ex von ALG 2 lebt, ist auch eine wichtige Information. Wenn der Unterhalt gekürzt wird, werdet ihr es mit dem Staat zu tun bekommen, denn es gab einen Anspruchsübergang. Gerechtigkeit ist eine Sache, aber relevant für eure Situation sind die Realitäten des Unterhaltsrechts.