Moin FrauDesTruckers,
willkommen hier.
Zunächst ist mir dies aufgefallen...
Solche Gedanken sind auch rein rechtlich ohne Bedeutung.
Was die Umgänge mit dem 14-Jährigen angeht...
Macht Euch für den Pubi interessant, ladet ihn zu Urlauben, spannenden Aktivitäten ein - und überlaßt den Rest ihm.
Laßt dieses Kind doch ganz einfach selbst bestimmen und ohne Begleitung selbst reisen.
Ansonsten kann ich mich p nur anschließen.
Anerkennung als Mangelfall ist reines Glücksspiel. Ämter und Gerichte können in weiten Bereichen machen, was sie für richtig halten. Die Leitlinien der Oberlandesgerichte sind lediglich Empfehlungen. Kosten und Risiken bei Störungen und für Verfahren sind unkalkulierbar.
Ich rate daher dazu, Eure Situation im Lichte des Sozialrechts zu betrachten.
Das ist erheblich transparenter, die wirtschaftliche Situation und die Möglichkeiten der Hilfen für den Fall der Bedürftigkeit recht genau bestimmbar. Der Sozialstaat hilft, wenn es nicht reicht.
Für eine Berechnung durch Spezialisten des Forums bedarf es lediglich noch Angaben zum Brutto/Nettogehalt und zu den Kosten der Unterkunft, der Warmmiete (OHNE Strom!).
Damit könnten dann Ansprüche auf ergänzende Leistungen (Aufstockung) dem Grunde und der Höhe nach bestimmt werden.
Ich finde es schön, daß es noch Menschen gibt, die Familien gründen, Kinder bekommen und Herausforderungen gemeinsam bestehen wollen...
S.
willkommen hier.
Zunächst ist mir dies aufgefallen...
(18-03-2015, 01:56)Truckerfrau schrieb: (...)Unterhalt an das Kind ist keine Belohnung für Wohlverhalten seiner Mutter. Dafür kann das Kind nix.
Wir sind nur am überlegen den Unterhalt zu kürzen weil seine Exfrau seit über 12 Jahren (ich kann nur von den letzten 5 Jahren mitreden) kein gutes Haar am Kindsvater lässt. Wir unseren Urlaub nach ihren Vorstellungen planen sollen. Ihr kein einziges Geschenk was wir dem Jungen machen gut genug ist. Wir keine Auskunft über schulische Leistungen bekommen, geschweige denn, wenn er im Krankenhaus ist. Sie immer wieder mit Geldforderungen ankommt.
(...)
Solche Gedanken sind auch rein rechtlich ohne Bedeutung.
Was die Umgänge mit dem 14-Jährigen angeht...
Macht Euch für den Pubi interessant, ladet ihn zu Urlauben, spannenden Aktivitäten ein - und überlaßt den Rest ihm.
Laßt dieses Kind doch ganz einfach selbst bestimmen und ohne Begleitung selbst reisen.
Ansonsten kann ich mich p nur anschließen.
Anerkennung als Mangelfall ist reines Glücksspiel. Ämter und Gerichte können in weiten Bereichen machen, was sie für richtig halten. Die Leitlinien der Oberlandesgerichte sind lediglich Empfehlungen. Kosten und Risiken bei Störungen und für Verfahren sind unkalkulierbar.
Ich rate daher dazu, Eure Situation im Lichte des Sozialrechts zu betrachten.
Das ist erheblich transparenter, die wirtschaftliche Situation und die Möglichkeiten der Hilfen für den Fall der Bedürftigkeit recht genau bestimmbar. Der Sozialstaat hilft, wenn es nicht reicht.
Für eine Berechnung durch Spezialisten des Forums bedarf es lediglich noch Angaben zum Brutto/Nettogehalt und zu den Kosten der Unterkunft, der Warmmiete (OHNE Strom!).
Damit könnten dann Ansprüche auf ergänzende Leistungen (Aufstockung) dem Grunde und der Höhe nach bestimmt werden.
Ich finde es schön, daß es noch Menschen gibt, die Familien gründen, Kinder bekommen und Herausforderungen gemeinsam bestehen wollen...
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.