17-03-2015, 12:27
Dabei geht's ums Geld und auch die Pensionskasse wird nicht verschont:
Bereits letztes Jahr gab es einen Artikel dazu:
Ledige Väter kommen an die Kasse
Ein positiver Vorschlag wird auch gemacht:
Der Punkt bei den Schweizern ist aber immer derselbe. Die finden einfach die Mitte nicht. Anstatt mit Negativbrille auf den bösen Vater zu gucken, der sein Existenzminimum behalten darf (darf er in Wirklichkeit nicht - ich wurde bis auf unter 1000,-CHF runtergepfändet), könnte man einfach zum Wohle des Kindes das Doppelresidenzmodell durchsetzen und die gegenseitigen Unterhaltsforderungen aufheben. Wenn Mama dann zu Faul zum Arbeiten ist, ist sie selbst Schuld daran, dass sie bezogene Sozialhilfe später zurückzahlen muss. Das gleiche gilt nämlich dann auch für den Vater.
Zitat:So soll es nicht mehr möglich sein, dass sich jemand Vorsorgekapital auszahlen lässt und gleichzeitig seine Unterhaltspflichten vernachlässigt.
Bereits letztes Jahr gab es einen Artikel dazu:
Ledige Väter kommen an die Kasse
Zitat:Wer ohne Trauschein Vater wird, muss der ledigen Mutter fortan das Leben finanzieren
Ein positiver Vorschlag wird auch gemacht:
Zitat:Ruf nach einem staatlichen Unterhaltsbetrag
..
Nach geltendem Recht behält der unterhaltspflichtige Mann in jedem Fall das Existenzminimum, während die Frau Sozialhilfegelder für sich und die Kinder beziehen und eventuell später zurückbezahlen muss
Der Punkt bei den Schweizern ist aber immer derselbe. Die finden einfach die Mitte nicht. Anstatt mit Negativbrille auf den bösen Vater zu gucken, der sein Existenzminimum behalten darf (darf er in Wirklichkeit nicht - ich wurde bis auf unter 1000,-CHF runtergepfändet), könnte man einfach zum Wohle des Kindes das Doppelresidenzmodell durchsetzen und die gegenseitigen Unterhaltsforderungen aufheben. Wenn Mama dann zu Faul zum Arbeiten ist, ist sie selbst Schuld daran, dass sie bezogene Sozialhilfe später zurückzahlen muss. Das gleiche gilt nämlich dann auch für den Vater.
https://t.me/GenderFukc