14-03-2015, 23:30
(14-03-2015, 22:00)JonDon schrieb: ...Weiteren wird Sie verpflichtet das Wechselmodel in der Nähe am ehemaligen Wohnort zu etablieren.Kurz und knapp?
Deine Threadüberschrift schreibt etwas von Umgangsregelung.
Und Du kommst gleich mit Wechselmodell. Das kann nicht funktionieren!
In der faq ist ein Vorschlag für einen Antrag für Umgangsregelung. Halte Dich daran und blase das nicht auf.