04-06-2009, 21:50
Willkommen! Respekt, dass du bis zum BGH hochgegangen bist.
Man sollte, man könnte, mal würde. Mit Kindern, einer strittigen Trennung und den nachfolgenden Ereignissen hat eigentlich jeder den Glauben in den Rechtsstaat verloren.
Zu deiner Frage: Natürlich ist eine Dienstunfähigkeit so lange nach der Scheidung nichts eheprägendes, in der Ehe nicht absehbar. Das ist aber gar nicht der Punkt. Der Punkt ist der Bedarf des Ehefrau. Sollte bei dir eine begründbare Einkommenssenkung stattgefunden haben, wird der dadurch vielleicht nicht mehr befriedigt. Weil du unter den Selbstbehalt für Ehegattenunterhalt rutschst. Das wäre tatsächlich ein Grund für eine Abänderungsklage.
(04-06-2009, 20:54)w.grimstein schrieb: Man(n) sollte dennoch den Glauben an diesen Rechtsstaat nicht verlieren,
Man sollte, man könnte, mal würde. Mit Kindern, einer strittigen Trennung und den nachfolgenden Ereignissen hat eigentlich jeder den Glauben in den Rechtsstaat verloren.
Zu deiner Frage: Natürlich ist eine Dienstunfähigkeit so lange nach der Scheidung nichts eheprägendes, in der Ehe nicht absehbar. Das ist aber gar nicht der Punkt. Der Punkt ist der Bedarf des Ehefrau. Sollte bei dir eine begründbare Einkommenssenkung stattgefunden haben, wird der dadurch vielleicht nicht mehr befriedigt. Weil du unter den Selbstbehalt für Ehegattenunterhalt rutschst. Das wäre tatsächlich ein Grund für eine Abänderungsklage.