19-02-2015, 13:40
Umgangsklagen sind billig, wenn ohne Anwalt. Da murmelt der Richter fast immer ein "die Kosten werden gegeneinander aufgehoben" am Schluss, egal wie es ausgeht. Wenn die gegnerischen Anträge abgelehnt wurden, sollte man aber immer anmerken, dass man zur Klage keinen Anlass gegeben habe und es deshalb unbillig wäre, trotzdem Kosten tragen zu müssen. Dieselbe Argumentation wie wenn man zu einem gegnerischen Verfahrenskostenhilfeantrag Stellung nimmt. Den stellt ein Jugendamt freilich nicht.