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Kann es grundsätzlich beim nachehelichen Unterhalt zu einem Fall des 170 StGB kommen?
#14
(13-02-2015, 15:48)Austriake schrieb: Ich vermute mal, die Exen-Anwältin missbraucht hier Staatsorgane, ....

Sehe ich nicht so. Eher nutzt sie alle Möglichkeiten, den Titel ihrer Mandantin vollstecken zu lassen, also bei Dir zu pfänden.
An einer Strafanzeige wegen 170 ist erst mal nix gegen zu sagen und ohne weiteres möglich.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: - von Camper1955 - 16-10-2014, 16:31
RE: Kann es grundsätzlich beim nachehelichen Unterhalt zu einem Fall des 170 StGB kommen? - von blue - 13-02-2015, 19:18

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