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VG Lüneburg Urteil 16.12.2014: Bestattungskosten zahlen Kinder immer
#3
Ich habe für mich persönlich da eine ganz einfache Antwort. Wenn die Kinder mich zu Lebzeiten ablehnen und keinen Kontakt zu mir wünschen, ich allerdings immer für ihren nicht geringen KU aufgekommen bin, dann dürfen sie mich auch beerdigen.

Verbrennen reicht schon.

Dass sollten sie dann aber auch wirklich tun und dafür in Verantwortung genommen werden!
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RE: VG Lüneburg Urteil 16.12.2014: Bestattungskosten zahlen Kinder immer - von blue - 11-02-2015, 21:08

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