11-02-2015, 12:45
(11-02-2015, 10:04)Theo schrieb: bringt aber keine Argumente dazu, weshalb der Diebstahl einer Brieftasche strafbar ist, der Geschlechtsverkehr, der erkenntlich gegen den Willen des Opfers durchgeführt wird, aber nicht.
Im Artikel:
Zitat:Das Gesetz geht – zum Glück – davon aus, dass diese Personen ihre Handlungsfreiheit in der Regel selbst schützen können (und daher auch müssen).
Im Anschluss folgt seine Position im Gegensatz zu der der Feministen, die hier den prinzipiellen Opferstatus fordern. Ich kann Deine Kritik nicht nachvollziehen.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka