09-02-2015, 15:30
(09-02-2015, 15:14)Theo schrieb: Die Gesetzesänderung zum Zugewinn hatte genau das zum Ziel: Die Kontenplünderung durch einen Ehepartner während des Trennungsjahres zu verhindern. Von daher wird das abgehobene Geld mit Sicherheit in die Betrachtung einfließen.
Genau, deshalb war es richtig, das Geld zu sichern. Das lässt sich nämlich nicht so leicht mit Worten verschwindibussieren wie beispielsweise ein plötzlich kaputtgegangener Fernseher. Der Vater kann es korrekt für das verwenden, wo es hingehört und was er angeboten hat: Das Konto auf Null stellen und endlich auflösen. Sicherlich willst du ihm nicht vorschlagen, dass er weiterhin gemeinsame Konten mit der Ex zu führen hat und deren Unterhaltungselektronikausgaben betreiten soll...
Die Stichtagregelung hat sich im übrigen nicht geändert. Es ist nur leichter geworden, den Tag zu verlegen, wenn man illoyale Vermögensverringerung feststellt. Wie "geschlechtsspezifisch korrekt" diese Möglichkeit in der Praxis angewandt wird, überlasse ich dem geneigten Leser.
Von Vermögensverringerung durch den Vater kann hier nicht die Rede sein, das Geld steht nach wie vor bereit. Fragen hat in diesem Zusammenhang nur die Mutter zu beantworten, der es natürlich nicht passt, freie Hand für ihre Privatausgaben zu haben über ein Konto, das vom Ex aufgefüllt wird. Komische Welt, in der das kritiklos durchgeht, aber derjenige, der Missbrauch verhindert Fragen beantworten soll.