09-02-2015, 12:50
Ob es von Deiner Seite gut oder schlecht war, die Sache eskalieren zu lassen, kann nicht beurteilt werden, ohne die genauen Zahlenverhältnisse zu Eurer Einkommenssituation zu kennen.
Vermutlich wird der Anwalt jetzt erst einmal berechnen, ob und in welcher Höhe Trennungsunterhalt geltend gemacht werden kann. Grob gerechnet werden Eure beiden Einkommen addiert, die Fixkosten (Unterhalt Sohn, Hausraten, Nebenkosten usw.) abgezogen und der Rest so in etwa im Verhältnis 3/7 und 4/7 aufgeteilt. Ob Du damit schlechter fährst als mit Eurer bisherigen Aufteilung, kannst nur Du selber beurteilen.
Die Abräumung des Kontos durch Dich kann ggf. dann beim Zugewinnausgleich berücksichtigt werden, da die Abhebung mutwillig war.
Vermutlich wird der Anwalt jetzt erst einmal berechnen, ob und in welcher Höhe Trennungsunterhalt geltend gemacht werden kann. Grob gerechnet werden Eure beiden Einkommen addiert, die Fixkosten (Unterhalt Sohn, Hausraten, Nebenkosten usw.) abgezogen und der Rest so in etwa im Verhältnis 3/7 und 4/7 aufgeteilt. Ob Du damit schlechter fährst als mit Eurer bisherigen Aufteilung, kannst nur Du selber beurteilen.
Die Abräumung des Kontos durch Dich kann ggf. dann beim Zugewinnausgleich berücksichtigt werden, da die Abhebung mutwillig war.