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Gehaltsauskunft im Ausland durchsetzen
#10
Nein, das ist alles Vergangenheit. Der Durchgriff auf den Pflichtigen ist glattgebügelt, der Gerichtsstand eindeutig, da gibt es nichts zu ändern. Und ein Verstoss gegen den ordre public ist nicht mal am Horizont zu sehen.

Natürlich kann die Ex Auskunft verlangen, sie vertritt ja das Kind, es geht doch um Kindesunterhalt. Der Nachbar kann nix verlangen, der vertritt niemand. Was soll übrigens der Begriff Betreuungsunterhalt? Die Ex ist nicht mehr berechtigt., Betreuungsunterhalt zu verlangen, das Kind ist viel zu alt dafür. Darum kanns ja wohl nicht mehr gehen.

Aber bitte, probiers ruhig, gar nichts zu machen. Ist nicht schlimm, es wird nur am Ende teurer.
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RE: Gehaltsauskunft im Ausland durchsetzen - von blue - 04-02-2015, 17:05
RE: Gehaltsauskunft im Ausland durchsetzen - von p__ - 04-02-2015, 23:32
RE: Gehaltsauskunft im Ausland durchsetzen - von blue - 05-02-2015, 18:06
RE: Gehaltsauskunft im Ausland durchsetzen - von g_r - 09-02-2015, 16:15

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