29-01-2015, 11:00
(29-01-2015, 10:28)p__ schrieb: Wie meinst du das? Ob du die "Besorgnis der Befangenheit" in einem Umschlag mit dem Widerspruch zum Beschluss verschicken darfst?
ja, ob Extra-Brief parallel, oder mit im Widerspruchstext formuliert, oder vorab sofort, um die Befangenheit erstmal zu prüfen? und Widerspruch übernächste Woche wegen Einhaltung der 2-Wochen-Frist seit Beschluss...