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Autoverkauf
#14
(23-01-2015, 01:23)Antragsgegner schrieb: Kaufvertrag ist ein eindeutiger Eigentumsnachweis!
Dann war das Auto eben unmittelbar nach dem Kauf Eigentum des Käufers. Danach ist es leider die Familienkutsche geworden und gehört seitdem zum Hausrat. Beim Küchentisch bringt es auch nichts, den Kaufvertrag vorzulegen.
(23-01-2015, 01:23)Antragsgegner schrieb: Ein neuen Fahrzeugbrief kann nur derjenige ausstellen, der auch eingetragen ist! Es kann ja auch nur derjenige das Auto abmelden/ummelden, der eingetragen ist
Der, der in dem Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen ist? Das braucht nicht, so wie ich erst durch diesen Thread erfahren habe, der Eigentümer zu sein.
(23-01-2015, 01:23)Antragsgegner schrieb: oder einen Kaufvertrag vorlegen kann bzw. ein Bevollmächtigter.
Schon möglich, dass ein ehemaliger Eigentümer durch Vorlegen eines Kaufvertrags den Anschein erweckt, noch der Eigentümer zu sein. Dann muss das halt rückabgewickelt werden. Vermutlich auf Kosten des ehemaligen Eigentümers.
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Autoverkauf - von hobbit - 19-01-2015, 14:39
RE: Autoverkauf - von p__ - 19-01-2015, 15:06
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