19-01-2015, 19:25 
		
	
	
		Der Umgangsrechtsänderungsantrag hat sich ja im Güterichterfahren erledigt.
Es geht nur noch um den Ordnungsgeldantrag, für den auch die Beschwerdeinstanz die VKH wegen mangelnder Erfolgsaussichten verweigert hatte.
Weiter geht es so:
www.väterwiderstand.de/dokumente/2015-01-19_Aufforderung_zur_Rechtshaengigmachung.pdf
	
	
	
	
Es geht nur noch um den Ordnungsgeldantrag, für den auch die Beschwerdeinstanz die VKH wegen mangelnder Erfolgsaussichten verweigert hatte.
Weiter geht es so:
www.väterwiderstand.de/dokumente/2015-01-19_Aufforderung_zur_Rechtshaengigmachung.pdf
