15-01-2015, 14:47
Zitat:Dir geht es darum, Geld durch Nebentätigkeit zu erwirtschaften, das nicht in der unterhaltsrelevanten Einkommensaufstellung auftaucht?
Ja – nur sagt man das öffentlich wird man sehr schnell selbst bei Steuerberate usw. in die dunkle Ecke gestellt. Das mit der Freundin würde ich auch nicht machen – bin ja schon mal bei einer Frau hereingefallen
– war nur ein Beispiel. Größer Bruder möchte es nicht mehr machen weil er in 4 Jahren in Rente geht – würde dann alles angerechnet werden. Welche Daten brauchst du noch? es geht aber eher um kleinere Summen
-> Hauptberuflich ca. 40t – Nebengewerbe als Dienstleistung – hauptsächlich für Unternehmen – Gewinn 2014 ca. 12t – Umsatz ca. 14t (ohne UST / § 19 UStG).Hätte eventuell noch eine andere Möglichkeit über die Familie nur dann müsste ich fast den Spitzensteuersatz zahlen – dann könnte ich es auch auf mich laufen lassen.

