30-05-2009, 23:20
Ich meinte mit 200 Euro auch Unterhalt für Kind/er.
Unterhalt für eine erwachsene Person im werkfähigen Alter ist überhaupt nicht einzusehen und auch nicht finanzierbar.
Wenn der Mann aber keinerlei Rechte hat, also auch keine rechtliche Druckmittel hat ausser in Cochemer Modell, sein Umgangsrecht auszuüben, hat er , da er auch keine Rechte am Kind hat auch keine Pflichten. Außer die Frau fördert aktiv den Umgang zum Vater. Dann kann man über Unterhalt reden.
Unterhalt für eine erwachsene Person im werkfähigen Alter ist überhaupt nicht einzusehen und auch nicht finanzierbar.
Wenn der Mann aber keinerlei Rechte hat, also auch keine rechtliche Druckmittel hat ausser in Cochemer Modell, sein Umgangsrecht auszuüben, hat er , da er auch keine Rechte am Kind hat auch keine Pflichten. Außer die Frau fördert aktiv den Umgang zum Vater. Dann kann man über Unterhalt reden.