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Neuer Job und Neuberechnung von Kindesunterhalt
#9
Sag Deiner Ex - das Du eine neue Stelle antrittst (der alten Firma gehts halt nicht mehr so gut - fehlende Aufträge eventuell Kurzarbeit Big Grin )- und der Aufwand eben größer ist - Du aber bereit bist nur eine Stufe weniger zu zahlen anstatt zwei - einige Dich mit ihr (falls möglich) und lasse es Dir von Ihr quittieren - erkläre Ihr die Sachlage - glaube nicht das deine Ex wegen einer Stufe ein Faß aufmacht - auch für einen RA recht unintressant da ja nur 16 Euro - Streitwert 192,- im Jahr!

Gruß Zahlvater
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Neuer Job und Neuberechnung von Kindesunterhalt - von Zahlvater:-) - 07-01-2015, 10:10

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