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Neuer Job und Neuberechnung von Kindesunterhalt
#7
(06-01-2015, 20:21)Antragsgegner schrieb: Wie seht ihr die Chancen, das ich mit einem neuen Titel niedriger gestuft werde bzw. die Gegenseite das akzeptiert/akzeptieren muss?
Da ich den Mindestunterhalt zahlen kann, sollte die "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" ja nicht direkt greifen.

Vielleicht akzeptiert die Gegenseite ja die neuen Zahlen, ohne dass es wieder vor Gericht geht. Wenn es vor Gericht geht, wird es so oder so teuer Dank der beknackten Anwaltspflicht. Dass das Gericht nichts weiter wie teures Roulette ist, weisst du ja, nur die Bank gewinnt immer (die Typen im Talar). Deine Zahlen und Verhältnisse sind vielseitig interpretierbar und lassen locker Raum für jede Entscheidung zwischen Nullakzeptanz und Vollakzeptanz.

Falls es zum Verfahren kommt, musst du nicht nur mit Zahlen argumentieren. Dann sollten auch Begründungen wie "Schichtarbeit zeitlich nicht mit Umgangspflicht vereinbar" genannt werden.
PS: Wenn du lange den alten, zu hohen Betrag weiterzahlst, lieferst du selbst den Beweis, dass die Unterhaltshöhe angemessen ist.
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RE: Neuer Job und Neuberechnung von Kindesunterhalt - von p__ - 06-01-2015, 22:47

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