06-01-2015, 18:21
Meines Erachtens besteht die Gefahr, dass bei einer Unterhaltsabänderungsklage (Mangelfall) vor dem Familiengericht auch die Berechnung der Gegenanwälte fällt und man dir die abgezogenen Kosten aus der Immobilie nicht mehr zurechnet.
Dann wärst Du evtl. über dem SB und das Ding wird abgeschmettert.
Dann wärst Du evtl. über dem SB und das Ding wird abgeschmettert.