Hi cappucino,
Du hast nun einige Infos zu Deinen Auskunftsrechten erhalten.
CheGuevara hat den sog. Dreisprung angedeutet:
- Bitte an die Mutter im ausgesucht höflichen Brief/Mail, Dir die Jahres- und Halbjaheszeugnisse zu schicken, ruhig auch für ein/zwei Jahre zurück, Antwort innerhalb 14 Tagen wünschen.
Wenn sie nicht oder nicht wie erbeten reagiert, dann
- Antrag beim zust. Jugendamt auf Vermittlung gem. § 18 SGB VIII, Reaktionsfrist 14 Tage.
Wenn auch das nicht zum Erfolg führt, dann
- Antrag beim zust. Familiengericht auf Auskunft gem. § 1686 BGB.
Das kann man gut ohne Anwalt machen. Wenn das aber Neuland ist oder zu sehr an die Nerven geht, man etwas Geld in die Hand nehmen kann, dann kann man zumindest Sprung 2 und 3 anwaltlich vorbereiten lassen.
Dabei helfen können auch örtliche Vätervereine oder die Spezialisten hier im Forum.
S.
Du hast nun einige Infos zu Deinen Auskunftsrechten erhalten.
CheGuevara hat den sog. Dreisprung angedeutet:
- Bitte an die Mutter im ausgesucht höflichen Brief/Mail, Dir die Jahres- und Halbjaheszeugnisse zu schicken, ruhig auch für ein/zwei Jahre zurück, Antwort innerhalb 14 Tagen wünschen.
Wenn sie nicht oder nicht wie erbeten reagiert, dann
- Antrag beim zust. Jugendamt auf Vermittlung gem. § 18 SGB VIII, Reaktionsfrist 14 Tage.
Wenn auch das nicht zum Erfolg führt, dann
- Antrag beim zust. Familiengericht auf Auskunft gem. § 1686 BGB.
Das kann man gut ohne Anwalt machen. Wenn das aber Neuland ist oder zu sehr an die Nerven geht, man etwas Geld in die Hand nehmen kann, dann kann man zumindest Sprung 2 und 3 anwaltlich vorbereiten lassen.
Dabei helfen können auch örtliche Vätervereine oder die Spezialisten hier im Forum.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.