29-12-2014, 17:43
Sorgerecht spielt keine Rolle, siehe § 1686 BGB
"Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht."
Wenn dir das verweigert wird, bleibt dir nur die Klage. Aber nicht der Gang zum Anwalt, denn die geht auch ohne Anwalt. Dass die Kenntnis des Zeugnisses dem Kindeswohl widersprechen würde, muss die Gegenseite erst mal nachweisen.
Ich halte die Zeugnisse sogar für sehr wichtig, ganz besonders dann wenn Mütter wieder mal deswegen rumspinnen. Die Brut missbrauchender Mütter gerät sehr oft ebenfalls nach der Mutter und deren zerstörerischen Erziehung. Die Früchtchen werden enorm häufig Schulversager und steigen dann auch vorzeitig aus der Schule aus. Das hat unterhaltsrechtliche Konsequenzen. Wer nicht mehr zur Schule geht, hat auch keinen Anspruch auf Unterhalt. Das Zeugnis dient somit gleichzeitig dem Nachweis, dass überhaupt noch zur Schule gegangen wird und zeigt, ob ein Ausstieg droht.
"Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht."
Wenn dir das verweigert wird, bleibt dir nur die Klage. Aber nicht der Gang zum Anwalt, denn die geht auch ohne Anwalt. Dass die Kenntnis des Zeugnisses dem Kindeswohl widersprechen würde, muss die Gegenseite erst mal nachweisen.
Ich halte die Zeugnisse sogar für sehr wichtig, ganz besonders dann wenn Mütter wieder mal deswegen rumspinnen. Die Brut missbrauchender Mütter gerät sehr oft ebenfalls nach der Mutter und deren zerstörerischen Erziehung. Die Früchtchen werden enorm häufig Schulversager und steigen dann auch vorzeitig aus der Schule aus. Das hat unterhaltsrechtliche Konsequenzen. Wer nicht mehr zur Schule geht, hat auch keinen Anspruch auf Unterhalt. Das Zeugnis dient somit gleichzeitig dem Nachweis, dass überhaupt noch zur Schule gegangen wird und zeigt, ob ein Ausstieg droht.