28-12-2014, 14:59
Freiwillige Zahlungen entsprechend der Leistungsfähigkeit sind sinnvoll, wenn es um den 170er geht. Bei Verurteilungen geht es eigentlich immer um Zeiträume, in denen Null Unterhalt bezahlt wurde.
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Kann man mit dem JA wg Rückerstattung von UHV-Leistungen verhandeln
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